Sexualstrafrecht

Rechtsanwälte in Memmingen

Ihre Rechts­anwältin für Sexual­straf­ver­fahren in Memmingen

 

Als Anwalt für Sexualstraf­recht in Memmingen ver­tre­ten wir Sie gern in allen Phasen eines Straf­ver­fahrens und bieten Ihnen eine umfassende und persön­liche Rechts­beratung.

Besonders bei einer Ver­folgung wegen des Verdachts einer Sexual­straf­tat braucht es einen anwalt­lichen Ansprech­partner, auf dessen Erfahr­ung, Kompe­tenz und Fein­gefühl Sie bauen können. Kom­plexe Sach­ver­halte werden wir behut­sam er­fassen, um sie best­möglich ver­treten zu können. Sexual­straftaten ziehen oft eine öffent­liche Auf­merk­sam­keit auf sich, mit der es ange­messen umzu­gehen gilt. Eine Vorver­ur­teilung und häufig früh­zeitige Rollen­verteilung von Opfer und Täter erschweren die objek­tive Auf­klärung zusätz­lich.

Die Anwendungs­gebiete des Sexual­straf­rechts

Der Schutz des Rechtes auf sexuelle Selbst­be­stimmung ist im Straf­gesetz­buch genau geregelt. Unter anderem in den §§174 bis 184i StGB werden die Tat­be­stände aufge­führt, die Straf­taten gegen die sexu­elle Selbst­be­stimm­ung darstellen. Unter diese Straf­taten fallen u.a. sexu­elle Nöti­gung (Verge­waltigung), sexu­eller Miss­brauch, Porno­graphie sowie Straf­taten im Zusammen­hang mit der Aus­übung von Prosti­tution.

Der Vor­marsch des Inter­nets erwei­tert den Anwen­dungs­be­reich dieses Rechts­ge­biets enorm. Wer etwa kinder­porno­graphi­sches Mate­rial nach §184 b StGB down­loaded und auf einem USB Stick, einer Fest­platte oder einem ande­ren Medium spei­chert, macht sich ganz klar strafbar.

Am 7. Juli 2016 hat der Deutsche Bundes­tag eine Re­form, in diesem Fall eine Ver­schär­fung des § 177 StGB be­schlossen. Setzt sich der Beschul­digte über ein klares „Nein“ des Opfers hinweg, reicht dies nun­mehr aus, um eine Tat als sexu­elle Nöti­gung oder Verge­walti­gung straf­recht­lich zu verfolgen.

Sollten Sie unter dem Ver­dacht stehen, eine Sexual­straf­tat be­gang­en zu haben, brau­chen Sie einen kompe­ten­ten und er­fahr­enen Rechts­anwalt, der Ihnen von den Ermitt­lungen bis zur Straf­voll­streck­ung recht­lich bei­steht.

Da dem Beschul­dig­ten in sol­chen Fällen häufig ein hohes Straf­maß sowie schwer­wie­gende pri­vate und beruf­liche Ein­schnitte dro­hen, ist hier mit Bedacht vorzu­gehen. Häufig steht gerade in Sexual­straf­ver­fahren Aus­sage gegen Aus­sage, so dass eine Bewer­tung von Zeugen­aus­sagen vorge­nommen werden muss. Hier be­darf es auch hin­reichen­der aus­sage­psycho­lo­gi­scher und krimi­no­lo­gischer Kennt­nisse, über die wir in der Kanzlei ver­fügen. Frau Rechts­anwäl­tin Mack hat sich als Krimi­nolo­gin und Foren­sische Psycho­login weiter­ge­bildet und ver­fügt über diese beson­deren Fach­kennt­nisse.

Wichtig in diesem Zu­sammen­hang ist es natürlich auch, dass ohne Akten­ein­sicht eine Aussage grund­sätz­lich nicht ziel­führend sein kann.

Die Kanzlei Mack Brückner kümmert sich um Ihr Recht

Vom Erst­ge­spräch bis zum Ab­schluss des Man­dats stehen wir Ihnen für alle Fragen und Anlie­gen zur Seite. Selbst­ver­ständ­lich unter­liegen alle über­mittel­ten Infor­ma­tionen der anwalt­lichen Schweige­pflicht. Konsul­tieren Sie unseren Rechts­anwalt für Sexual­straf­recht in Memmingen und schil­dern Sie uns Ihren Fall.