Opferbeistand / Nebenklage

Rechtsanwälte in Memmingen

Rechtsanwalt für Opfer­beistand/Neben­klage in Memmingen sowie bundesweit

kompe­ten­ter Rechts­bei­stand vom ersten Bera­tungs­gespräch an

Wenn Sie Geschädig­ter einer Straf­tat sind, be­steht in bestimm­ten Situa­tio­nen die Möglich­keit, als Neben­klä­ger im Ver­fahren aufzu­treten. Sie schlie­ßen sich damit der Anklage der Staats­anwalt­schaft an und können aktiv Einfluss auf den Straf­prozess nehmen, um Ihre persön­lichen Inte­re­ssen zu ver­fol­gen, z.B. auch um Schadens­ersatz­an­sprüche gel­tend zu machen oder auch gegen ein Urteil vor­zugehen.

Ziel unserer Kanzlei ist es, Sie als Opfer­anwalt in Memmingen über Ihre Rechte in der Neben­klage aufzu­klären und dafür zu sorgen, dass Ihre Rechte und Interessen durch­g­esetzt werden.

Anja Mack - Rechts­anwältin & Fach­an­wältin für Straf­recht

Wann ist eine Nebenklage möglich?

Im § 395 der Straf­prozess­ordnung wird fest­gelegt, unter welchen Voraus­setz­ungen ein Opfer sich als Neben­kläger ans­chließen kann und wer außer dem Opfer weiterhin zur Neben­klage befugt ist. Die Neben­klage gründet sich immer auf ein beson­ders schutz­würdiges Inte­resse und ist dem­nach z.B. bei folgen­den Straf­taten erlaubt:

  • sexueller Missbrauch von Schutz­­befohlenen
  • sexueller Kindesmissbrauch
  • sexuelle Nötigung
  • Vergewaltigung
  • Menschenraub
  • Geiselnahme
  • Versuchter Mord/Totschlag


Neben dem Opfer selbst steht die Neben­klage u.a. auch nahen Verwand­ten oder Lebens­part­nern offen, wenn es sich um ein voll­ende­tes Tötungs­delikt handelt.

Welche Optio­nen bietet die Neben­klage?

Als zur Nebenklage befugtes Opfer erhal­ten Sie beson­dere Rechte, die durch unsere Kanzlei als Neben­klage­vertreter aus­ge­übt werden. Dazu ge­hören u.a. fol­gende Rechte:

  • dauernde Anwesen­heit während der Haupt­ver­hand­lung (auch unab­hängig davon, ob die Verhand­lung öffent­lich ist oder ob Sie als Neben­kläger zu­gleich Zeuge sind)
  • Zeugen, Ange­klagte oder Sach­ver­stän­di­ge befragen
  • eigene Beweis­anträge stellen
  • eigener Schluss­vortrag
  • Befangenheits­anträge stellen
  • Rechtsmittel gegen Freispruch einlegen

Außerdem haben Sie im Zuge eines soge­nannten Adhäsions­ver­fahrens die Möglich­keit, das Straf­ver­fahren für den Anspruch auf Schadens­ersatz oder Schmerzens­geld zu nutzen. Normaler­weise müssen Sie diese An­sprüche in einem Zivil­prozess gel­tend machen, also einen zweiten Prozess in Kauf nehmen. Durch das Adhäsions­ver­fahren wird im Straf­prozess nicht nur über Verur­teilung des Täters/der Täte­rin ent­schie­den, son­dern auch über Ihre zivil­recht­lichen Ansprüche.

In unserer Spe­ziali­sie­rung für Straf­recht und durch die Qualifi­kation von Frau Rechts­anwäl­tin Mack als Fach­anwäl­tin für Straf­recht kennen wir uns mit bei­den Seiten bes­tens aus – in der Vertei­di­gung des Ange­klag­ten ebenso wie als Opfer­anwalt in Memmingen. Genau diese Erfahr­ung ermög­licht uns eine effek­tive Vertre­tung Ihrer Inte­ressen im Rahmen der Neben­klage.