Kapitaldelikte

Ihre Rechtsanwälte in Memmingen

Kompetente Straf­vertei­digung vom Rechtsanwalt für Kapital­delikte in Memmingen

 

Unter den Begriff Kapitaldelikte fallen beson­ders schwere Straf­taten. Sie sind im § 74 Absatz 2 des Gerichts­ver­fassungs­gesetzes (GVG) benannt und treffen u.a. auf Straftaten wie Tot­schlag, Mord oder Körper­ver­letzung mit Todes­folge zu. Ent­sprech­end schwer­wiegend ist das Straf­maß für Kapital­delikte, die Höchst­strafe ist lebens­langer Freiheits­entzug.

Eine weitere Besonder­heit von Kapital­delik­ten bzw. Kapital­ver­brechen zeigt sich bei den Gerichts­verhand­lungen: Diese Delikte werden in erster Instanz vor einer Spezial­kammer des Landes­gerichts verhan­delt – einem Schwur­gericht.

Wir sind uns der hohen Verant­wortung als Rechtsanwalt für Kapital­de­likte in Memmingen bewusst und sorgen für eine kompe­tente, lücken­lose Vertei­digung.

Foto von Rechtsanwältin Anja Mack und Rechtsanwalt Tino Brückner vor blauem Hintergrund

Breitge­fächerte Verteidi­gungs­strategie bei Kapital­verbrechen

Totschlag und Mord sind die bekanntesten Delikte im Bereich Kapital­ver­brechen. Bis ein rechts­kräfti­ges Urteil dazu ergeht, vergeht oft sehr viel Zeit, ins­beson­dere, wenn alle Instan­zen durch­laufen werden. Nicht selten kommt es vor, dass sich der Tat­vorwurf in dieser Zeit ändert, z.B. von einem Mord zu Tot­schlag. Auch wenn das Straf­gesetz­buch genaue Anga­ben zur Ein­ordnung beider Delikte macht, ist die Situa­tion in der Reali­tät oft nicht ein­deu­tig und lässt demzu­folge einen brei­ten Spiel­raum für die Vertei­di­gungs­stra­tegie zu.

So kann es beispiels­weise sinn­voll sein, die Täter­schaft gänz­lich zu be­strei­ten oder im Falle einer Mord­an­klage die Mord­merk­male zu ent­kräf­ten, sodass zumin­dest eine Ver­urtei­lung wegen Tot­schlags und damit ein teils deut­lich ge­ringe­res Straf­maß erzielt wird. Um die rich­tige Vertei­di­gungs­stra­tegie zu er­grei­fen, ist es daher wich­tig, dass zwi­schen Mandant und Strafvertei­diger abso­lute Offen­heit herrscht und alle Ereig­nisse und Hinter­gründe be­rück­sich­tigt werden.

Anspruch auf einen Pflicht­ver­teidiger

Wenn Sie eines Kapital­ver­brechens beschul­digt werden, haben Sie in jedem Fall An­spruch auf Be­stellung eines Pflicht­ver­tei­di­gers. Sie haben das Recht, sich diesen Pflicht­ver­tei­diger selbst aus­zu­wählen und soll­ten in Anbe­tracht des Straf­maßes bei Kapi­tal­delik­ten auch von diesem Recht Ge­brauch machen. Denn nur so können Sie sicher­gehen, einen spe­ziali­sier­ten Straf­vertei­diger mit einer auf Ihren Fall abge­stimm­ten Vertei­digungs­strategie zu er­halten.

Mit der Kanzlei Mack-Brückner entscheiden Sie sich für einen er­fahre­nen Rechtsanwalt für Kapital­delikte in Memmingen. Wir wissen, dass eine solide, pro­fessio­nelle Strafverteidigung den Unter­schied machen kann, teil­weise sogar den Unter­schied zwi­schen einer lebens­langen Haft­strafe und einem Frei­spruch.