Betäubungs­mittel­strafrecht:

Rechtsanwälte in Memmingen

Ihre Rechtsanwälte für Betäubungs­mittel­strafrecht


Gemeinsam mit unseren Klien­ten finden unsere Rechts­anwälte in Memmingen für jeden indivi­du­ellen Einzel­fall die beste Strate­gie und Lösung. Besonders im Betäubungsmittelstrafrecht gestaltet sich jeder Fall anders. Die Art und Menge der Drogen, dessen Konzen­tration, eine etwaige Sucht­er­kran­kung und viele andere Faktoren spielen im Ver­fahren eine Rolle.

Unser Ziel ist es, das Verfahren für Sie mit mög­lichst gutem Ergeb­nis und mög­lichst wenig zusätz­licher Belastung zu Ende zu bringen. Häufig ist der Miss­brauch von Betäu­bungs­mitteln im Straßen­verkehr ein Bestand­teil des Ver­fahrens. Auch hin­sicht­lich der hier zu erwar­ten­den Konse­quenzen helfen wir Ihnen weiter.

Foto von Rechtsanwältin Anja Mack und Rechtsanwalt Tino Brückner vor blauem Hintergrund

Welche Strafe zieht ein Betäubungs­mittel Miss­brauch nach sich?

Die Höhe der zu erwarten­den Strafe ist im Betäubungs­mittel­gesetz (BtMG) geregelt. Kommt die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage zu der Erkenntnis, dass keine Straftat vorliegt oder nicht nachgewiesen werden kann, muss sie das Ermittlungsverfahren einstellen. Liegt eine Betäubungsmittelabhängigkeit vor, kann das Verfahren mit der Auflage, therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen, eingestellt werden oder bei Verurteilung die Strafvollstreckung auch zurückgestellt und einer Therapie den Vorzug gegeben werden.

Wann brauche ich einen Rechtsanwalt für Betäu­bungs­mittel­straf­recht?

Liegt ein Anfangs­verdacht gegen Sie vor, wird ein Ermitt­lungs­ver­fahren eingeleitet. Die ört­liche Polizei hat Ihnen bereits eine Vor­ladung wegen des Verdachts auf einen Betäubungs­mittel­verstoß zuge­stellt? Dann ist es jetzt höchste Zeit, sich den Rat und die fach­liche Unter­stützung eines Rechtsanwalts für Betäubungs­mittel­strafrecht einzu­holen. Rechts­anwälte, insbe­sondere Fach­an­wälte für Straf­recht, besitz­en das nötige Wissen und ein­ge­hende Erfahr­ungen, um Ihre Inte­ressen ent­spre­ch­end ver­treten zu können.

Unsere Rechts­anwälte für Straf­recht bean­tragen für Sie Akten­ein­sicht bei der Staats­anwalt­schaft. Alle Äußerungen gegen­über Polizei, Staats­anwalt­schaft oder Richter nehmen Sie bitte nur nach Rück­sprache mit uns und in unserem Beisein vor.

Nutzen Sie Ihr Recht auf einen Rechtsanwalt

Die Kosten Ihrer Vertretung sind vom Umfang des Ver­fahrens ab­hängig. Unsere Rechts­an­wälte beraten Sie gern um­fassend zum Thema Be­täu­bungs­mittel­straf­recht. Im persön­lichen Gespräch finden wir eine indi­vi­duelle Lösung für Ihre Situ­ation. Bei allen weiteren Fragen bezüglich Straf­recht und BtMG nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.