Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwälte in Memmingen

Rechtsanwalt bei Ordnungs­widrig­keiten in Memmingen

Handlungen, die einer Veror­dnung oder einem Gesetz wider­spre­chen, aber nur „leichte“ Verstöße dar­stellen, fallen in den Bereich Ord­nungs­widrig­keiten. Es han­delt sich sozu­sagen nur um ge­ring­fügige Rechts­ver­letz­ungen, die statt mit einer Straf­ver­folgung in der Regel mit einem Buß­geld­ver­fahren ge­ahn­det wer­den. Aber auch weiter­gehende Maß­nahmen sind mög­lich, z.B. die Anordn­ung eines Fahr­verbots.

Ob Ein­spruch gegen einen Buß­geld­bescheid, Ver­jähr­ung von Ordnungs­widrig­kei­ten oder Folgen, die Ihre Berufs­aus­übung be­ein­träch­ti­gen – das ist nur eine kleine Aus­wahl der Situa­tio­nen, bei denen Rechts­bei­stand in Form eines Fachanwalts für Ordnungs­widrig­keiten erfor­der­lich sein kann. Nutzen Sie unsere anwalt­liche Bera­tung und kon­tak­tie­ren Sie die Kanzlei Mack-Brückner!

Foto von Rechtsanwältin Anja Mack und Rechtsanwalt Tino Brückner vor blauem Hintergrund

Unterschied zwi­schen Ord­nungs­widrig­­keit und Straftat

Ordnungs­widrig­keiten beziehen sich im Allge­mei­nen auf Ver­stöße im kleineren Maß­stab. Die Ver­stöße ziehen keine größeren Schä­den nach sich oder finden im Zu­sammen­hang mit weniger ge­­schütz­­ten Rechts­gütern statt. Ein wei­terer wich­tiger Unter­schied zwischen Ord­nungs­widrigkeit und Straf­tat: Bei letzte­rer herrscht das Lega­litäts­prinzip, bei der Ordnungs­widrig­keit das Opportuni­täts­prin­zip, d.h. beide unter­scheiden sich in der ver­häng­ten Rechts­folge: Die Straf­tat muss ver­folgt werden und zieht ent­weder Geld- oder Frei­heits­strafen nach sich.
Bei der Ordnungs­widrig­keit ent­schei­det nicht die Staats­anwalt­schaft, sondern eine Verwaltungs­behörde. Einige Beispiele für Ordnungswidrigkeiten:
  • Schwarzfahren
  • rote Ampel überqueren
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Falschparken
  • Verstoß gegen die Meldepflicht
Die meisten Vergehen, die unter Ordnungs­widrig­keiten einzu­ordnen sind, finden im Straßen­verkehr statt. Hierfür gibt es einen bundes­ein­heit­lichen Buß­geld­katalog mit Regel­sätzen zu den Ver­stößen. Folgen einer Ordnungs­widrig­keit sind ent­weder ein Buß­geld oder eine Ver­warnung. Die Ver­war­nung kann mit oder ohne Ver­warnungs­geld erfolgen.

Risiken vermeiden, Rechte kennen und durch­setzen lassen

Der Einspruch gegen den Buß­geld­be­scheid ist die erste Maß­nahme der anwalt­li­chen Ver­tei­di­gung gegen die Ord­nungs­widrig­keit. Das wiede­rum erfor­dert Akten­ein­sicht sowie eine Be­sprech­ung mit dem Mandan­ten, bei der auch Erfolgs­aus­sichten einer Verhand­lung be­sproch­en werden.

Stimmt der Vorwurf? Liegen forma­le Fehler vor? Wie sieht die Beweis­lage aus? Es muss stets der kon­krete Fall ge­prüft werden, um he­raus­zu­finden, ob die Ahn­dung bzw. deren Umfang gerecht­fer­tigt sind und ob der Ein­spruch Aussicht auf Erfolg hat.

Kontak­tieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern mit unserer Er­fahrung und Exper­tise als Rechtsanwalt für Ordnungs­widrig­keiten aus Memmingen.