Mietrecht

Mietrechtsanwälte in Memmingen

Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Memmingen

Beim Mietrecht handelt es sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das zwischen Mieter und Vermieter zahlreiche Konflikte schaffen kann. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen, Hausverwaltungen und Bauherren müssen sich nach den gesetzlichen Vorschriften richten.

Als Ihr Rechtsanwalt in Memmingen verfügt Rechtsanwalt Tino Brückner  über fundierte Kenntnisse der Rechtsvorschriften im Mietrecht, um Ihre Interessen im Fall eines Streits optimal zu vertreten.

Tino Brückner Rechtsanwalt

Wichtige Aspekte des Wohn- und Gewerbemietrechts

Prinzi­piell lässt sich das Miet­recht in die beiden Ge­biete Wohn­mietrecht und Ge­werbe­miet­recht unter­scheiden. Jeder dieser Be­rei­che be­schäf­tigt sich wie­derum mit umfang­reichen Rechts­aspek­ten, die im All­ge­meinen fol­gende Schwer­punkte be­rühren:

  • Mietvertrag sowie dessen Kündi­gung: Gestaltung
  • Überprüfung und Kündigungsfristen
  • Miet­minderung und Miet­er­höhung
  • Mietrückstände
  • Schönheits­reparaturen
  • Mängel­be­seitigung und Instandhaltung
  • Eigen­bedarfs­kündigung
  • Verwaltungs­kosten und Miet­kaution
  • Betriebs­kosten- und Nebenkostenabrechnungen
  • Kau­tions­ab­rechnungen


Ihr Rechts­anwalt für Miet­recht aus Memmingen ver­mittelt zwischen den streit­en­den Par­teien und sorgt dafür, dass Ihre Rechte Aner­kennung finden – unab­hängig davon, ob Sie in der Rolle des Mieters oder der des Vermie­ters auf­treten. Je nach Lage des Falls wird ver­sucht, eine für beide Seiten zu­frieden­stell­ende Lösung zu finden. Kontaktieren Sie uns gerne.

Typische Konflikt­situa­tionen im Mietrecht

Täglich kommen Millionen von Mietern und Vermietern in Deutschland mit dem Mietrecht in Kontakt. Dass das Mietverhältnis dabei nicht immer frei von Konflikten ist, versteht sich fast schon von selbst. Als Rechtsanwälte für Mietrecht beraten wir Sie kompetent zu den unterschiedlichsten Bereichen des Wohnraum- sowie des Gewerberaummietrechts und sind darauf bedacht, für beide Parteien die beste Lösung zu finden. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen selbstverständlich auch maßgeschneiderte Verträge.

Weiterhin befassen wir uns als Mietrechtsanwälte mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen oder versuchen, für strafrechtliche Problematiken wie Hausfriedensbruch oder unverhältnismäßig hohe Mietpreise eine adäquate Lösung für Mieter und Vermieter zu finden.

Vor allem im Hinblick auf das Thema Kündigung lohnt es sich, einen Rechtsanwalt für Mietrecht einzuschalten. Er ist sowohl in der Lage, eine Kündigung selbst durchzusetzen als auch gegen eine ungerechtfertigte Kündigung vorzugehen.

Zudem stehen wir, Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht aus Memmingen, Ihnen auch dann beratend zur Seite, wenn Sie Fragen zu Ihren Betriebskosten haben oder Ihnen beispielsweise zu wenig Geld der Kaution rücküberwiesen wurde.

Individuelle Bera­tung durch Ihren Rechtsanwalt für Miet­recht in Memmingen

Kommt es zu Streitig­keiten zwi­schen Mie­ter und Ver­mieter, grei­fen die Ge­setze und Rechts­vor­schrif­ten des Miet­rechts. Gern unter­stützen wir Sie als Ihr Rechtsanwalt für Miet­recht aus Memmingen dabei, ge­eig­nete Mittel und Wege zu finden, Ihren Rechts­an­spruch durch­zusetzen.

In einem ersten Bera­tungs­ge­spräch nimmt sich Ihr Rechts­anwalt für Miet­recht viel Zeit für Sie und Ihr Anlie­gen und erör­tert mit Ihnen ge­mein­sam mög­liche Lösungs­wege. Brauchen Sie zusätz­li­chen Rechts­bei­stand, der über das Miet­recht hi­naus­geht, dann kann Ihnen unsere Kanzlei mit er­fahre­nen Rechts­an­wäl­ten auch auf vielen weiteren Rechts­ge­bieten bera­tend zur Seite stehen, z.B. im Arbeitsrecht, Erbrecht und Strafrecht.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Als Vermieter oder Mieter haben Sie das Recht, ein Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses haben, können Sie als Vermieter das Mietverhältnis ordentlich kündigen. Als Mieter benötigen Sie hierfür keinen Grund, sondern können das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats fristgerecht kündigen, wenn die Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats dem Vermieter zugegangen ist. Fragen Sie uns, Ihre Rechtsanwälte in Memmingen, wir beraten Sie gern zu Ihren Rechten und Pflichten im Mietrecht.

Nein, abgesehen von der einvernehmlichen Erhöhung der Miete (bspw. über eine vertragliche Staffelmietvereinbarung), ist die Erhöhung der Miete im Wohnraummietrecht an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden.

In Betracht kommt unter bestimmten Voraussetzungen zum einen die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Liegt die vertraglich vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete kann der Vermieter den Mieter in Textform auffordern, der Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete zuzustimmen.

Wurden bestimmte, im Gesetz genannte Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, kann die Miete ebenfalls erhöht werden.

Entsprechen Erhöhungsverlangen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie unwirksam. Der Vermieter muss dem Mieter ein Erhöhungsverlangen schriftlich unterbreiten und muss, sollte der Mieter dem nicht zustimmen, auf Zustimmung klagen. Fragen Sie uns – Mack & Brückner – Ihre Rechtsanwälte für Mietrecht in Memmingen!

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Erfahren Sie von unserer Kanzlei mehr über Ihre Rechte und Pflichten rund um Schönheitsreparaturen/Renovierungen in Mietverträgen. Jeder Fall ist individuell zu beurteilen und die Rechtslage kann sich aufgrund neuer Rechtsprechung stetig ändern.

Im Rahmen des Mietrechts hat der Vermieter in bestimmten, im Gesetz geregelten Situationen das Recht, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen. Sie ist unter Umständen erlaubt, wenn der Vermieter das Mietobjekt selbst, für einen Familienangehörigen oder einen Angehörigen seines Haushalts benötigt. Der Vermieter muss dafür ein berechtigtes Interesse nachweisen und auch eine angemessene Kündigungsfrist einhalten. Lassen Sie sich von uns über Ihre Rechte und Pflichten im Fall einer Eigenbedarfskündigung beraten!

Als Ihre Rechtsanwälte prüfen wir außerdem, ob eine Eigenbedarfskündigung in Betracht kommt und helfen Ihnen, eine ordnungsgemäße Kündigung nach allen rechtlichen Vorgaben auszustellen und einen Vergleich zwischen Mieter und Vermieter zu erarbeiten. Wir stehen Ihnen außerdem bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Seite.

Eine Mietkaution ist eine Hinterlegung von Sicherheiten des Mieters an den Vermieter. Sie dient zur Absicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis. Hierunter fallen meist finanzielle Schäden wie Mietausfälle oder Sachschäden.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution. Ist jedoch eine vertragliche Vereinbarung getroffen, ist der Mieter gesetzlich dazu verpflichtet. Sollte die Kaution nicht bezahlt werden, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten (kalt) betragen (§ 551 BGB). Sie kann in drei gleichen Raten gezahlt werden, sofern die Summe drei Monatskaltmieten entspricht.

Eine Betriebskostenabrechnung ist notwendig, um die tatsächlichen Betriebskosten einer Immobilie zu ermitteln und die Kosten auf den Mieter umzulegen. Dabei muss der Vermieter die in der Betriebskostenverordnung vorgeschriebenen Kosten berücksichtigen und darf keine Kosten auf den Mieter umlegen, die nicht dort aufgeführt sind. Auf den Mieter lassen sich diese Betriebskosten für eine Wohnung oder ein Haus umlegen:

  • Kosten für die Wasserversorgung
  • Gebühren für Abwasser
  • Gebühren für die Müllabfuhr
  • Kosten für die Straßenreinigung
  • Heizkosten und Warmwasserkosten
  • Grundsteuer
  • Aufzugskosten
  • Schornsteinreinigung
  • Hausbeleuchtung
  • Hausmeisterkosten
  • Kosten für Reinigungsarbeiten und die Gartenpflege
  • Kosten für Gebäude- und Haftpflichtversicherung
  • Kosten für maschinelle Wascheinrichtungen
  • Sonstige Betriebskosten


Der Mieter hat das Recht, gegen die Abrechnung Widerspruch einzulegen, wenn er nicht damit einverstanden ist.

Die Kosten für eine Erstberatung in unserer Kanzlei belaufen sich inklusive MwSt. auf 226,10 EUR.

Sollten wir darüber hinaus für Sie im Rahmen einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung tätig werden, rechnen wir im Regelfall die Standardgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Das Honorar richtet sich dabei nach dem Streitwert.

Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, je nach Aufwand ein faires Pauschal- oder Stundenhonorar zu vereinbaren.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kontaktieren wir diese und stellen eine Deckungsanfrage.

Selbstverständlich informieren wir Sie vorab, welche Kosten für Sie entstehen oder entstehen können.